Einleitung zum Sachverständigengutachten
Ein Sachverständiger wird beigezogen, wenn dem Gericht die erforderliche Sachkenntnis zur Entscheidung einer Tatfrage abgeht:
Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann diese Institution die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren.
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde und mit einer überdurchschnittlichen Fachexpertise. Er unterstützt dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirkt nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.
Begriff Sachverständigengutachten
Das Sachverständigengutachten enthält die Beurteilung strittiger Tatfragen durch einen Experten.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Sachverständigengutachten sowie Links zum Thema Schiedsgericht, Schiedsverfahren und Prozessrecht.
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