Elemente des Prozessrechtsverhältnisses
Das Dreiecksverhältnis zwischen
- Gericht
- Gerichtsexperte
- Verfahrensbeteiligte (Prozessparteien und ihre Vertreter)
wird durch folgende 3 Elemente geprägt:
-
Ausstand und Ablehnung
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Unbefangenheit des Gerichtsexperten
-
Mitwirkungsrechte der Parteien
- Ernennung der Sachverständigen
- Instruktion
-
Stellungnahme der Parteien (rechtliches Gehör)







