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Elemente des Prozessrechtsverhältnisses

Das Dreiecksverhältnis zwischen

  • Gericht
  • Gerichtsexperte
  • Verfahrensbeteiligte (Prozessparteien und ihre Vertreter)

wird durch folgende 3 Elemente geprägt:

  1. Ausstand und Ablehnung

    1. Unabhängigkeit
    2. Unparteilichkeit
    3. Unbefangenheit des Gerichtsexperten
  2. Mitwirkungsrechte der Parteien

    1. Ernennung der Sachverständigen
    2. Instruktion
  3. Stellungnahme der Parteien (rechtliches Gehör)

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