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Annahme

Grundsätzlich besteht für den Sachverständigen keine Annahmepflicht.

Eine Ausnahme besteht da wo der Staat für bestimmte Zwecke Experten bestellt, eine Annahmepflicht.

Beispiele

  • Bezirksärzte
  • Gerichtsmedizinisches Institut
  • Kantonschemiker
  • uam.

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