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Instruktion

Das Gericht instruiert den Sachverständigen

  • schriftlich oder in mündlicher Verhandlung
  • durch Formulierung der Expertenfragen
  • durch Zur-Verfügungstellung der Prozessakten.

Gewährt das Gericht den Parteien bei der Instruktion rechtliches Gehör, können sie Änderungs- oder Ergänzungsanträge stellen.

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