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Sachverständigenkosten

Diese werden bezahlt:

  • Gerichtsgutachten
    • durch den Staat, auf Rechnung des Klägers
    • in der Regel verlangt das Gericht von der beweisbelasteten Partei einen erheblichen Kostenvorschuss an die Gutachterkosten
    • Kostenverteilung dann im Urteil
  • Privatgutachten
    • durch den Auftraggeber
    • in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ohne Ueberwälzungsmöglichkeit.

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