Informationen zum Sachverständigengutachten als Gerichtsgutachten in der Schweiz
Erhebung
Das Gericht ermächtigt den Sachverständigen,
einen Augenschein vorzunehmen
Urkunden beizuziehen
Parteien und Dritte zu befragen
Das Gericht kann die Ermächtigung mit Auflagen verbinden wie
Teilnahmerecht der Parteien
Beachtung des Zeugnisverweigerungsrecht bei der Befragung Angehöriger
Bei Widerstand der Betroffenen muss das Gericht zur förmlichen Beweiserhebung schreiten, da dem Sachverständigen keine Zwangsmittel zur Verfügung stehen